Unabhängig von Art und Größe eines Betriebes mit Beschäftigten schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz eine Grundbetreuung vor. Die Aufgabenfelder von Betriebsarzt und Sicherheitsingenieuren und weiteren Fachkräften für Arbeitssicherheit, sowie die Einsatzzeiten pro Beschäftigtem und Jahr werden in der DGUV Vorschrift 2 vorgegeben.

Wir unterstützen Sie bei:

  • der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
  • grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
  • grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention
  • der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
  • einer Untersuchung nach Ereignissen (Beinahe-/Unfällen)

Zudem stehen wir Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten mit einer allgemeinen sowie betriebsspezifischen Beratung zur Seite.

Bei Bedarf kümmern wir uns auch um die Erstellung der Dokumentation, sodass Sie sich Ihrem Tagesgeschäft widmen können. Im Rahmen betrieblicher Besprechungen helfen wir gerne dem Aspekt der Arbeitssicherheit das nötige Maß an Berücksichtigung zu verschaffen.

Auch bei allen anfallenden Aufgaben der betriebsspezifischen Betreuung stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung als Experte zur Verfügung. Durch intensiven Austausch mit dem verantwortlichen Betriebsarzt und der Prüfung auf betriebliche Relevanz der in der Vorschrift aufgeführten Aufgabenfelder ermitteln wir den Umfang der für Sie individuell notwendigen Betreuung.