Beim Import von Maschinen und Anlagen aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland bzw. in die EU ist eine zugehörige CE-Kennzeichnung unabdingbar – unabhängig des Alters der Maschine oder Anlage. Bereits seit über 20 Jahren, um genau zu sein, seit dem 01. Januar 1995 sind Hersteller innerhalb der EU verpflichtet, an ihren Maschinen das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Der Hersteller bestätigt durch die Anbringung des CE-Zeichens eigenverantwortlich, dass seine Maschinen oder Anlagen alle erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen. Von einer Gesamtheit von Maschinen spricht man, wenn bereits CE-zertifizierte Einzelmaschinen zusammengefügt (Anlage) werden und über gemeinsame Schutzeinrichtungen und Steuerung verfügen. Das Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich der CE-Kennzeichnung für die gesamte Anlage ist dann verpflichtend. Handelt es sich um eine Verkettung von Maschinen, so reichen die jeweiligen CE-Zertifikate der Einzelmaschinen aus.

Wir unterstützen Sie bei ihren individuellen Herausforderungen, z. B. bei

  • Klärung der Sachlage (Altmaschine, Gebrauchtmaschine, Verkettung oder Gesamtheit von Maschinen)
  • Festlegung und Überprüfung der Anwendung relevanter Richtlinien und Normen
  • Durchführung / Unterstützung bei der Risikobeurteilung
  • Bewertung der Konformität und Empfehlungen bezüglich der grundlegenden Anforderungen für Gesundheit und Sicherheit
  • Durchführung / Begleitung der CE-Kennzeichnung (bei Beauftragung auch Übernahme der Dokumentationsarbeiten)