AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ASQ – Arbeitsschutz- und Qualitätsmanagement GmbH, der ASQ – Arbeitsschutz- und Qualitätsmanagement Köln GmbH sowie der ASQ – Arbeitsschutz- und Qualitätsmanagement Süd GmbH (nachfolgend „ASQ“).
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ASQ
- Geltungsbereich
- Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote sowie Geschäftsbeziehungen von ASQ im Bereich der sicherheitstechnischen Betreuung und Unterstützung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften mit ihren Auftraggebern/Kunden. Sie gelten nur, wenn der Auftraggeber/Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.
Die AGB von ASQ gelten für alle sicherheitstechnischen Unterstützungsleistungen auch ohne Rücksicht darauf, ob ASQ die Leistungen selbst oder mit Hilfe Dritter erbringt. Dabei können die Leistungen eine Begleitung eines kompletten Projektes aber auch nur einzelne Bausteine z. B. eine Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, umfassen. Die Leistungen stellen reine Dienstleistungen dar. - Mit Annahme eines Angebotes/ Abschluss eines Vertrages erkennt der Auftraggeber/Kunde diese AGB in der im Zeitpunkt des Angebotes/ des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von ASQ unter https://asq-online.de abgerufen werden.
Abweichende oder/und entgegenstehende AGB des Auftraggebers/Kunden oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers/Kunden gleich welcher Art werden nicht anerkannt, sofern ASQ diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch dann, wenn ASQ in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen erbringt. Auch ein Schweigen von ASQ auf eine Angebotsbestätigung des Kunden mit widersprechenden AGB des Kunden stellt keine entsprechende Zustimmung dar. Abweichungen von den AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen Bestätigung von ASQ in Schriftform. - Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn seitens ASQ nicht mehr ausdrücklich darauf hingewiesen wird/ wurde.
Im Falle von Rahmenvereinbarungen gelten de AGB auch für den jeweiligen unter dem Rahmenvertrag geschlossenen Einzelvertrag, ohne dass ASQ in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.
- Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote sowie Geschäftsbeziehungen von ASQ im Bereich der sicherheitstechnischen Betreuung und Unterstützung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften mit ihren Auftraggebern/Kunden. Sie gelten nur, wenn der Auftraggeber/Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.
- Angebot und Vertragsschluss, Form
- Angebote von ASQ werden in der Regel auf Basis vorher geführter Gespräche mit dem Auftraggeber/ Kunden über alle Projektrelevanten Umstände und den Bedarf an Leistungen des Auftraggebers/ Kunden gestellt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Angebote von ASQ freibleibend.
- Leistungsumfang und Leistungsorganisation
- ASQ erbringt die vereinbarten sicherheitstechnischen Beratungs- und Betreuungsleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit durch qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
- Art und Umfang der Betreuung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. ASQ ist berechtigt, Leistungen durch geeignete Erfüllungsgehilfen zu erbringen.
- Eine Gewähr für das Erreichen bestimmter unternehmerischer oder sicherheitstechnischer Ergebnisse wird nicht übernommen.
- ASQ ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit an einem bestimmten Ort, ist ASQ dort zur Leistungserbringung verpflichtet.
ASQ ist in der Einteilung ihrer Arbeitszeit grundsätzlich frei. Sie hat sich jedoch für die Zusammenarbeit der Vertragspartner und für die Einhaltung von Terminen mit der Ansprechperson des Auftraggebers/ Kunden abzustimmen.
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber/ Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
- Der Auftraggeber/ Kunde gewährleistet, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit Zugang zu allen Betriebsbereichen erhält, die für die sicherheitstechnische Betreuung relevant sind.
- Der Auftraggeber/ Kunde ist verpflichtet, die Empfehlungen von ASQ im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.
- Vergütung, Zahlung; Aufrechnung
- Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.
- Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Vergütungsangaben zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abweichungen von dieser Frist sind direkt im Angebot benannt. Preisanpassungen sind gemäß der im Vertrag geregelten Preisanpassungsklausel zulässig.
- Bei Zahlungsverzug ist ASQ berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht sowie die Einrede des nichterfüllten Vertrages stehen ASQ in gesetzlichem Umfang zu. Aufrechnungsrechte des Lieferanten gelten nur, soweit diese unstreitig gestellt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
- Vertragsdauer und Kündigung
- Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen bedürfen der Schriftform.
- Nach Vertragsende verbleiben bereits entstandene Vergütungsansprüche von ASQ bestehen.
- Haftung
- Im Fall von Vorsatz und/ oder grober Fahrlässigkeit haftet ASQ gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ASQ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftung für Schäden, die durch nicht vollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers/ Kunden entstehen, ist ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeiter:innen und Erfüllungsgehilfen von ASQ.
- Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen geheim zu halten.
- Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben; ergänzend gilt eine gesonderte Datenschutzerklärung.
- Urheberrechte / Schutzrechte
- Von ASQ erstellte Unterlagen, Berichte, Analysen oder Konzepte unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur für betriebsinterne Zwecke genutzt werden.
- Eine Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklich schriftlichen Zustimmung von ASQ. Von der Zustimmung ausgenommen sind Vorlagen gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften oder anderen zur sicherheitstechnischen Überprüfung bestellten Einrichtungen sowie Auditoren.
- Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Pandemien, Ausfälle von Kommunikationssystemen oder behördliche Anordnungen, entbinden beide Parteien für deren Dauer von ihren Leistungspflichten.
- Dauert der Zustand länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.
- Nutzung des Auftraggebers/ Kunden zu Werbezwecken
- ASQ ist berechtigt, den Auftraggeber/ Kunden unter Nennung des Firmennamens sowie unter Verwendung des Unternehmenslogos als Referenz auf seiner Webseite und in sonstigen Marketing- und Präsentationsunterlagen darzustellen.
- Der Auftraggeber/ Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widersprechen. Nach Zugang des Widerspruchs wird ASQ die Darstellung innerhalb einer angemessenen Frist entfernen.
- Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist der Sitz von ASQ, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.