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Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dies schließt technische, organisatorische und verhaltensorientierte Maßnahmen ein, um Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern.

Die oberste Verantwortung liegt bei der Geschäftsführung. Darüber hinaus gibt es oft Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte, die gemeinsam mit allen Mitarbeitern den Arbeitsschutz sicherstellen.

Zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen in Deutschland gehören das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und verschiedene Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Diese Regelwerke geben den Rahmen vor, in dem Unternehmen ihre Schutzmaßnahmen umsetzen müssen.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein systematischer Prozess, bei dem alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten auf potenzielle Gefahren untersucht werden. Dabei werden Risiken identifiziert, bewertet und entsprechende Maßnahmen abgeleitet, um diese zu minimieren.

Schulungen und Unterweisungen sollten regelmäßig – mindestens einmal jährlich – erfolgen. Zudem sind spezielle Schulungen für neue Mitarbeiter oder bei veränderten Arbeitsbedingungen notwendig, um stets aktuellen Sicherheitsstandards zu entsprechen.

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