Die Gefährdungsbeurteilung ist der Grundpfeiler des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Basis für alle weiteren Arbeiten im Zusammenhang mit der menschengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Wir sind Ihr kompetenter Partner bei der praktischen Durchführung. Gemeinsam analysieren wir das spezifische Arbeitssystem. Durch das systematische Vorgehen bei Analyse, Bewertung und Entwicklung von Lösungen Maßnahmenvorschlägen erhalten Sie eine fundierte Grundlage für die weitere Sicherheitsarbeit.
Als Zusammenfassung der zugehörigen Gefährdungsbeurteilung ist die Betriebsanweisung das Dokument vor Ort. An geeigneter Stelle soll sie den betroffenen Personen jederzeit als Orientierungs- bzw. Handlungshilfe beim Umgang mit Arbeitsmitteln oder Gefahrstoffen dienen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Umsetzung.
Um von der Effektivität zur Effizienz zu gelangen, muss bekannt sein – wie die Dinge getan werden müssen. Es reicht nicht aus nur zu Wissen Was zu tun ist. Damit möglichst niemand bei der Arbeit zu Schaden kommt und die gesetzlichen Pflichten erfüllt werden, sind regelmäßige Unterweisungen zu verschiedensten Themen mit Bezug zum Arbeits- und Gesundheitsschutz erforderlich. Gerne übernehmen wir die Durchführung für Sie.
Psychische Belastung (Gefährdungsbeurteilung)
2013 durch den Gesetzgeber ins Arbeitsschutzgesetz aufgenommen sorgen diese zwei Worte in der Praxis für Kopfzerbrechen. Eine undurchsichtige Vielzahl an Analyse- und Bewertungsverfahren stehen zur Verfügung. Als externer Dienstleister sind wir genau der richtige Ansprechpartner um – passgenau für Ihre Situation – mit einer Grobanalyse die Lage zu sondieren. Gemeinsam mit einem internen Steuerkreis (zusammengesetzt z. B. aus Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsräten, Mitarbeitern der Personalabteilung), planen und setzen wir ein geeignetes Vorgehen um. Im Rahmen der Maßnahmenvorschläge können tiefergehende Untersuchungen und Maßnahmen die Folge sein. Hierbei unterstützen wir Sie in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern.